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News / 16.03.2026
Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil als Zweithaushalt?
Im aktuellen Streitfall ging es darum, ob auch ein Wohnmobil zum Wohnen ausreicht und als Zweithaushalt anzuerkennen ist.
Grundsätzlich: Ja! Eine Zweitwohnung muss keine klassisches Appartment sein. Auch ein möbliertes Zimmer oder sogar eine einfache Unterkunft kann reichen.
Im konkreten Fall: kein Steuerabzug! Warum? Im aktuellen Streitfall wurde das Wohnmobil nicht dauerhaft am Arbeitsort abgestellt, sondern jedes Wochenende für die Heimfahrten zur Familie genutzt.